Die Wirtschaftsmediation ist eine besondere Art der Mediation, ein spezielles Verfahren zur Beilegung von Konflikten in der Wirtschaft.
Mediation (lat. „Vermittlung“) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien - Medianden genannt - wollen mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person (Mediator) zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.
Ziele der Mediation
Ein grundsätzliches Ziel der Mediation ist die Veränderung des Konfliktes – möglichst durch den wechselseitigen Austausch über die Konflikt-hintergründe und mit einer verbindlichen, in die Zukunft weisenden Vereinbarung der Medianden. In diesem Bestreben kommt der Aspekt der Zeit zum Tragen: Ein Mediationsverfahren ist grundsätzlich zukunftsorientiert – es wird nicht nach einer Schuld gefragt. Die Historie eines Konfliktes, die persönlichen Anteile bei seiner Entstehung sowie seiner Eskalation, das alles gehört der Vergangenheit an.
Im Gegensatz dazu sind Gegenstand eines Gerichts-verfahrens ausschließlich Rechte, die retrospektiv, also mit Blick zurück auf die Vergangenheit, entschieden werden. Gerichts-entscheidungen haben oft keine in die Zukunft weisenden, gestalterischen Elemente.
Konflikte sind alltäglich; sie werden zwischen Nachbarn, (Ehe-, Geschäfts- oder anderen) Partnern und Gesellschaftern, in Familien und Lebensgemeinschaften, am Arbeitsplatz, zwischen Unternehmen, im Handel und Straßenverkehr, zwischen Kollegen und Unternehmen, zwischen Mietern und Vermietern, ... ausgetragen.
Konflikte resultieren häufig aus unterschiedlichen Wahrnehmungen, Missverständnissen oder - oft nur vermeintlich - unterschiedlichen Interessen. Vielfach wissen die Betroffenen nicht, wie sie einen Streit lösen können. Es bleibt dann offenbar nur das streitige Verfahren, der Gang zum Gericht, womit die Parteien die Kontrolle über das Verfahren und dessen Ergebnis weitgehend aus der Hand geben. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Streiten will gelernt sein! Nicht jeder Streit muss vor Gerichten ausgetragen werden.
In Konflikten ist die Kommunikation mit der anderen Konfliktpartei oft gestört oder abgebrochen. Die Parteien nehmen oft gegensätzliche Positionen ein, ohne die diesen Standpunkten tatsächlich zugrundeliegenden Interessen in den Blick zu bekommen. Dann kann es hilfreich sein, Dritte einzuschalten, die allparteilich und unparteiisch das Gespräch wieder in Gang bringen, um Sichtweisen und Interessen zu klären, um neues Vertrauen zu entwickeln, um sich auf neue, kreative, vielleicht auch ungewohnte Lösungsoptionen einzulassen. Der Konflikt sollte aber nicht durch den Dritten entscheiden werden, denn die beteiligten Personen können grundsätzlich bessere Entscheidungen für sich treffen als eine Autorität von außen.
Das Mediationsverfahren basiert auf den Erkenntnissen der Kommunikations- und Konflikt-forschung
Anwendungsgebiete und Geeignetheit der Mediation
Die Methode der konstruktiven Konfliktlösung durch Mediation ist universell einsetzbar. Im Vordergrund steht die Lösungsorientierung; Harmonie herzustellen ist nicht das vordringliche Ziel. Mediation ist immer dann sinnvoll, wenn die Parteien die Lösung ihres Konfliktes selbst bestimmen wollen, insbesondere wenn sie - aus welchen Gründen auch immer - künftig weiter Kontakt pflegen. Die Anwendungsgebiete umfassen u.a. so unterschiedliche Aufgaben wie die Vermittlungstätigkeit...
... im Unternehmens- und Wirtschaftsbereich:
- Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern,
- Vorgesetzten und Mitarbeitern,
- Geschäftsleitung und Betriebs-/Personalrat,
- zwischen Partnern / Gesellschaftern / Eigentümern, z.B. zur Regelung der
Unternehmensnachfolge (insbesondere in Familien-unternehmen),
- zwischen Abteilungen / Arbeits-einheiten,
- bei konzerninternen Konflikte aufgrund Fusionen, Übernahmen, Umstrukturierungen,
- zwischen Geschäftspartnern, bei Konflikten zwischen Herstellern, Handwerkern, Händlern, Auftragsnehmer einerseits und Verbrauchern, Kunden und Klienten andererseits,
- Erbfolgeregelung
Die besonderen Vorteile einer Wirtschaftsmediation sind:
- Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten;
- Fortsetzung einer Kooperation zweier Unternehmen;
- Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens;
- Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen;
- Erbfall (Unternehmensnachfolge);
- keine Öffentlichkeit durch Berichte in den Massenmedien.
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